(weitere Infos siehe auch unter "Rechtskreiswechsel" in der Praxis)
Ein Text zu dieser Frage von unserer Integrationsbeauftragten Frau Kirli
mittlerweile sind ein Teil der Flüchtlinge, die in der Gemeinde Wennigsen wohnen als Asylbewerber anerkannt. Ihr Asylgesuch in Deutschland wurde sozusagen positiv entschieden. Mit dieser Entscheidung vom BAMF ändert sich somit der Rechtskreiswechsel.
Ein Rechtskreiswechsel bedeutet, dass die anerkannten Flüchtlinge folglich ihre finanziellen Zuwendungen vom Jobcenter beziehen. Das bedeutet Zuständigkeitsänderungen in vielen Punkten. Im Folgenden werden diese hier aufgeführt.
Was sich für Sie als Helfer/in und für die Flüchtlinge ändert ist, dass bei den aufgeführten Punkten die Verwaltung der Gemeinde Wennigsen nicht mehr zuständig ist, sondern das Jobcenter.
- Leistungen für die Miete
- Leistungen für den Lebensunterhalt
- BuT-Anträge für die Kinder
- Sonderleistungen z. B. bei chronischen Krankheiten, zusätzliche Kinderbetreuung etc.
- Integrationskurs/Deutschkurs
- Eingliederung in den Arbeitsmarkt
- Region-S-Karte
Weitere Punkte, die zu beachten wären:
- Wohnraumgröße/Umzug/Einzug/Auszug/Mietobergrenze etc. sind mit dem Jobcenter zu klären.
- Bezogenes Kindergeld muss beim Jobcenter angegeben werden
- Vermögensobergrenze beachten
- Ab 65 Jahren + x Monate (je nach Geburtsjahr) ist man in der Grundsicherung und erhält diese Leistungen über die Gemeinde.
Grundsätzlich: Ein Bewilligungsbescheid vom Jobcenter dient als Nachweis, der erforderlich ist und bei Verlangen vorgezeigt werden muss. Z. B., wenn man nachweisen muss, dass man hilfebedürftig ist, um Ermäßigungen oder Angebote kostenlos zu erhalten (z. B. für einen KITA-Patz, für Sprachkurse, andere Kurse, GEZ Befreiung, Zuzahlungsbefreiung bei Medikamenten bei der Krankenkasse abzugeben usw.).
Hilfreich ist es immer, vorher zu klären in welchen Rechtskreis sich die Person befindet, die Sie unterstützen. So vermeiden Sie unnötige Laufwege und Fehlmeldungen.