Wir haben folgende Information über den Ablauf von der Gemeinde Wennigsen erhalten:
Liebe Ehrenamtliche, liebe Gastfamilien,
nun haben wir Gewissheit, wie der Übergang von ukrainischen Geflüchteten zum Jobcenter erfolgen soll.
Dieser Übergang (Rechtskreiswechsel) vom AsylbLG zum JobCenter erfolgt erst dann, wenn die betreffenden Personen vom jeweiligen JobCenter der Region schriftlich dazu aufgefordert werden.
Voraussetzung für den Rechtskreiswechsel ist eine Fiktionsbescheinigung und eine erkennungsdienstliche Behandlung (ED) oder eine Speicherung im Ausländerzentralregister (AZR).
Da die Meisten noch nicht erkennungsdienstlich behandelt oder AZR-registriert wurden, empfehlen wir selbst aktiv zu werden. Auch wenn es mit Wartezeiten verbunden ist, können alle ab 14 Jahren zur Ausländerbehörde der Region Hannover gehen, persönlich vorsprechen und sich erkennungsdienstlich registrieren lassen. Bitte an die erforderlichen Unterlagen denken: Pass, biometrische Passbilder, Meldebescheinigung (Wennigsen) usw.
Die nächsten Schritte:
- Das JobCenter schreibt alle betroffenen Personen an und informiert über die Antragstellung.
- Der Antrag muss ausgefüllt und unterschrieben werden. Die entsprechenden Anlagen (Mietverträge oder Nutzungspauschalen, Wahl einer Krankenkasse etc.) sind beizufügen.
- Das Sozialamt der Gemeinde Wennigsen bekommt eine Information, wenn das JobCenter die SGB II-Leistungen aufgenommen hat. Solange diese Information nicht erfolgt ist, zahlt das Sozialamt die Leistungen weiter. Für dieses Prozedere ist eine Übergangszeit bis 31.08.2022 eingeplant.
Bitte informieren Sie uns über alle Änderungen (Kontoeröffnung, Umzug etc.).
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Kontaktdaten/Öffnungszeiten der Ausländerbehörde:
Ausländerbehörde der Region Hannover
Maschstraße 17,
30169 Hannover
Tel.: 511 616 23700 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Montag bis Donnerstag 09.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr